Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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Festgesetzter 
Cap. 8. Vortrag. Betrag 
— . 2 
  
Uebertrag 27854 15 
III!I1|Titl. 2. Gehaltsergänzungs-Zuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotations-Gesetzes 
  
vom 10. November 1861 . . . . 91037 13 
b) Gehaltsergänzungszuschüsse für die in wirkliche Lehrstellen 
umgewandelten früheren isolirten Verweserstellen . 7102 08 
I) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 4127 07 
d) zur Gewährung einer Zulage von je 90 ¾4 für alle Ver- 
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen 44,370-4 — — 
Tec) Gehaltszuschüsse zur Errichtung weltlicher Lehrerinnenstellern000 — 
s) zur Aufbesserung des Lehrereinkommens in Gemeinden 
von mehr als 2500 Seelen auf 1000 -X und in Ge- 
meinden von weniger als 2500 Seelen auf 880 — 
aus Kreisfonds .70o338 82 
Titl. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen 
in Ouinquennien à 90 JX für die wirklichen Schullehrer und 
à 45 JX für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen 
292,218 J 75 —J — — 
  
  
Titl. 4. Beiträge, zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) zur Deckung der Gehilfengehalte in der bisherigen Weise6555 2 
b) Verpflegskostenbeiträge . . . .57200-— 
Latu835725807