Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

  
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für das 
Königreich Bayern. 
I# 37. 
München, den 22. Juni 1882. 
  
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 23. Mai 1882, das Familienfideicommiß des Philipp Freiherrn Heußl ein von 
Eußenheim in Kisfingen betreffend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung der Wahl eines Hof-Sekretärs 
Seiner Königl. Hoheit des Prinzen Arnulf von Bayern. 
  
Bekanntmachung, das Familienfideicommiß des Philipp Freiherrn Heußlein von Eußenheim 
in Kissingen betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern 
wird von dem kgl. Oberlandesgerichte Bamberg hiemit auf den Grund der ge- 
pflogenen Verhandlungen beurkundet, daß das nachfolgend bezeichnete Freiherrlich von Heuß- 
lein-Eußenheims''sche Fideicommiß errichtet und bestätigt wurde: 
Philipp Freiherr Heußlein von Eußenheim, gestorben zu Kissingen am 7. August 1870, 
hat in seinem zu Recht bestehenden Testamente vom 8. Mai 1866 die Errichtung eines 
Familienfideicommisses verordnet. 
Demgemäß wird hiemit in Ausführung dieses Testaments aus den von dem gedachten 
Freiherrn Heußlein von Eußenheim hinterlassenen Besitzungen ein Familienfideicommiß 
in Gemäßheit der Beilage VII zur Verfassungsurkunde vom 26. Mai 1818 errichtet 
und bestimmt, was folgt: 
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