Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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Nr. 10033. 
Bekanntmachung, die Realschule in Eichstätt, hier die Berechtigung zur Ausstellung von Zeug- 
nissen für den einjährig-freiwilligen Militärdienst betreffend. 
Staatsministerium des Innern und Rriegsministerium. 
Nachdem sich die bisher sechskursige Realschule zu Eichstätt (Verzeichniß vom 
30. April 1882, C, a, aa, ll, d, Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 263) vom 
1. Januar ds. Is. an in eine vierkursige Realschule umgewandelt hat, und daher vom 
laufenden Schuljahre ab an dieser Realschule keine Absolutorialprüfungen mehr stattfinden, 
so erlischt vom gleichen Zeitpunkte an die dieser Anstalt zuerkannte Berechtigung zur Aus- 
stellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen. 
Dienst. 
München, den 27. Juli 1882. 
v. Maillinger. Frhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär, 
v. Schlereth, Ministerialrath.
	        
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