Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

  
L 
  
seh= und Verordunngs- 
für das 
Königreich Vayern. 
  
.W 46. 
München, den 27. Oktober 1882. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 11. Oktober 1882, den Vollzug des Reichsgesetzes vom 11. Januar 1876 über das 
Urheberrecht an Mustern und Modellen, hier den gewerblichen Sachverständigen-Verein betreffend. — Be- 
kanntmachung vom 23. Oktober 1882, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Lehranstalten betreffend. — Ordens-Verleihung. 
— Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Auszug aus der Adels- 
—-—. 
matrikel des Königreiches. 
  
Nr. 13,132. 
Bekanntmachung, den Vollzug des Reichsgesetzes vom 11. Januar 1876 über das Urheberrecht 
an Mustern und Modellen, hier den gewerblichen Sachverständigen-Verein betreffend. 
K. Staatsministerium der Justiz, K. Staatsministerium des Innern 
und 
K. Staatsministerinm des Innern für Rirchen= und Schulangelegenheiten. 
Mit allerhöchster Genehmigung wurde im Vollzuge der Bekanntmachung vom 28. Juni 
1876 (Gesetz= und Verordnungsblatt von 1876 S. 387 ff.) an Stelle des unlängst mit 
Tod abgegangenen Schreinermeisters Benedikt Wirbser in München zum stellvertretenden 
95
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.