Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

    
rseh- und Verordnungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
. 50. 
München, den 14. November 1882. 
  
Bekanntmachung vom 10. November 1882, die Ausstellung amtsärztlicher Zeugnisse in Pensionssachen be- 
treffend. — Bekanntmachung vom 8. November 1882, die Ausgabe neuer Reichsstempelmarken betreffend. 
  
Nr. 13,009. 
Bekanntmachung, die Ausstellung amtsärztlicher Zeugnisse in Pensionssachen betr. 
Rönigliche Staatsministerien des kgl. Hauses und des AeuHern, der Justiz, 
des Innern beider Abtheilungen und der Finanzen. 
Aus Anlaß von Zweifeln, welche sich hinsichtlich der Zuständigkeit zur Ausstellung 
amtsärztlicher Zeugnisse in Pensionssachen ergeben haben, werden nachstehende Anordnungen 
getroffen: 
1. Die Abgabe amtsärztlicher Zeugnisse und Gutachten in Bezug auf die Ruhe- 
standsversetzung öffentlicher Beamten der Civilstaatsverwaltung nach Maßgabe des 8. 22 
lit. D Abs. 2 der IX. Verfassungsbeilage, sowie in Bezug auf Gesuche um Pensions- 
gewährung nach Ziffer XXIV. §. 11 der Dienstpragmatik vom 1. Januar 1805 steht 
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