Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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Dieselben haben die Form eines länglichen Rechteckes von 35 Millimeter 
Höhe und 24 Millieneter Breite. Sie sind mit weißem Hochdruck (Reliefdruch 
auf färbigem Untergrund geprägt; letzterer ist bei den Marken zu 10, 20, 30, 
40 und 50 Pfennig von hellgrüner, bei den Marken zu 1, 2, 3, 4, 
5, 10 und 20 Mark von hellrother Farbe. 
Das mittlere ovale Feld zeigt eine verzierte Königskrone mit dem darüber 
stehenden Worte „B AVERN“. Unter der Krom ist zwischen den fortlaufenden 
Verzierungen der Werthbetrag jeder Marke mit großen arabischen Ziffern aus- 
gedrückt. 
Das mittlere Feld ist von einer ovalen Einfassung umgeben, welche in 
der oberen Hälfte die Worte „CEBUHREN-MARKE“ und in der 
untern Hälfte die Werthangabe der Marke in Worten enthält. 
In jeder der vier Ecken der Marken ist in von Verzierungen umgebenen 
Kreisen der Werthbetrag der Marke mit kleinern arabischen Ziffern angegeben. 
Jede Marke ist an den Rändern ausgezackt und auf der Rückseite mit 
Klebestoff versehen. 
Der Verkauf der Gebührenmarken erfolgt durch die Postanstalten zu dem 
Preise des Gebührenbetrages, auf welchen sie lauten. 
Gebührenmarken zum Werthe von 20 und 50 Pfennig werden bei sämmt- 
lichen, zur Annahme von Postsendungen ermächtigten Organen der Postverwaltung 
verkauft. Die Verkaufsstellen für Gebührenmarken, welche auf Beträge von 
10, 30 und 40 Pfennig, dann von 1, 2, 3, 4, 5, 10 und 20 Mark lauten, 
werden nach den örtlichen Verhältnissen, dem Bedürfnisse entsprechend bestimmt. 
Die bezüglichen Anordnungen werden durch Aushang am Schalter und, soweit 
erforderlich, durch amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen Kenntniß gebracht 
werden. 
Den Postanstalten obliegt lediglich die Abgabe der Marken, nicht aber auch 
die Ertheilung von Aufschlüssen über deren Verwendung. 
Die Privatverschleißstellen für Postwerthzeichen können unter den für letztere 
jeweilig bestehenden Bedingungen von obigem Tage an Gebührenmarken im 
Werthe von 10, 20, 30, 40 und 50 Pfennig, dann von 1 und 2 Mark zum
	        
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