Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

  
Geset— und Derorduuugs-Bluli 
für das 
Königreich Bayern. 
As 35. 
München, den 27. Juli 1883. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 18. Juli 1883, Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn 
über die gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der 
Draris betreffend. — Ordens-Verleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder 
ekorationen. 
  
  
  
Nr. 9,974. 
Bekanntmachung, Uebereinkunft zwischen dem Deuscchen Reich und Oesterreich-Ungarn über 
die gegenseitige Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung 
der Praxis betreffend. 
Rönigl. Staatsministerium des Innern. 
Mit Bezug auf Art. 5 der im dießjährigen Reichsgesetzblatte S. 39 f. veröffentlichten 
liebereinkunft zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich-Ungarn, betreffend die gegen- 
seitige Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der 
Praxis, vom 30. September 1882, wird bekanntgegeben, daß diese Uebereinkunft, nachdem 
dieselbe nunmehr auch im österreichischen Reichsgesetzblatt und zwar durch das am 28. v. Mts. 
ausgegebene Stück XXXV veröffentlicht worden ist, am 19. l. Mts. in Kraft tritt. 
Müinchen, den 18. Juli 1883. 
Frhr. v. Feilitzsch. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath von Schlereth. 
68
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.