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rseh- und Perordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
/W 93.
München, den 30. April 1884.
Inhalt#:
Gesetz vom 21. April 1884, einen Kredit für den Neubau einer Infanteriebataillonskaserne in München
betreffend. — Gesetz vom 21. April 1884, den außerordentlichen Kredit für die Kosten des Krieges von 1870/71
betreffend. — Staatsdienst-Nachricht. — Ordens-Verleihungen.
Gesetz, einen Kredit für den Neubau einer Infanteriebataillonskaserne in München betreffend.
Cudwig II.
von Gottes Gnaden RKönig von Bayern, Pfalzgraf bei Bhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etr. ett.
Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen,
was folgt:
Artikel 1.
Für den Neubau einer Infanteriebataillonskaserne in München wird ein Kredit von
700,000 JA eröffnet.
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