Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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Hinsichtlich des Restbedarfes zu. 
740,746 M 32 4 
wird der Königliche Staatsminister der Finanzen ermachtigt, den 
gleichen Betrag aus dem Antheile Bayerns an der französischen 
Kriegskostenentschädigung zur Verfügung zu stellen. 
Gegeben zu Hohenschwangau, den 21. April 1884. 
Ludwig. 
Dr. Frhr. v. Lutz. Dr. v. Fäusle. p. Maillinger. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Trailsheim. Frhr. v. Feilitzsch. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
  
Staatedienst - Machricht. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich vermöge Allerhöchster Entschließung vom 
24. April ds. Is. allergnädigst bewogen ge- 
funden, den Kanzleisekretär bei der kgl. Ge- 
sandtschaft am k. k. ssterreichischen Hofe, 
kgl. wirklichen Rath Joseph Spiegl, seinem 
allerunthänigsten Ansuchen entsprechend, vom 
1. Mai ds. Is. an auf Grund des §. 22 
lit. C. der IX. Verfassungsbeilage in den 
zeitlichen Ruhestand auf die Dauer von sechs 
Monaten zu versetzen. 
Der Chef der Zentralabtheilung, 
Sixt, Oberst z. D. 
  
Ordeno-Verleihungen. 
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter’'m 
18. März l. Is. dem kgl. preußischen Hof- 
staatssekretir Wernicke in Berlin das 
Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens 
vom heiligen Michael, und 
unter'n 21. März ds. Is. dem k. geist- 
lichen Rath und Hofbenefiziaten Karl Dibell 
in Rücksicht auf seine seit fünfzig Jahren mit 
Treue und Eifer geleisteten Dienste das Ehren- 
kreuz des königlich bayerischen Ludwigs-Ordens. 
zu verleihen. 
 
	        
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