Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

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Psetzund Perordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
W 36. 
München, den 28. Juni 1884. 
  
Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 24. Juni 1884, die Stiftung eines Ehrenzeichens für Mit- 
glieder der Feuerwehren betreffend. — Königlich Allerhöchste Verordnung vom 24. Juni 1884, 
betreffend die Verhältnisse der Bader. — Bekanntmachung vom 28. Juni 1884, die Baderordnung 
betreffend. — Bekanntmachung vom 20. Juni 1884, 
die Bahnordnung bayerischer Eisenbahnen 
von untergeordneter Bedeutung betreffend. — Hofdienst-Nachricht. — Ordens-Verleihung. — Koöniglich 
Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Vice-Consulat der Vereinigten Staaten 
von Amerika in Nürnberg. — Auszug aus der Adbelsmatrikel des Königreiches. 
  
Nr. 8730. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Stiftung eines Ehrenzeichens für Mitglieder 
der Feuerwehren betreffend. 
Cudwig II. 
von Gottes Gunaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Bhein, 
Derzog von Bayern, Franken und in Bchmaben ett. ett. 
Wir finden Uns bewogen, in Anerkennung der vielfach bewährten ausgezeichneten 
Dienste der in Unserem Lande bestehenden Feuerwehrcorps zu verordnen, was folgt: 
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