Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 
1883 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnifse durch 
das Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1885. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirkes Niederbayern beträgt für das Jahr 
1885 2°825,225 „X, wovon ein Steuerprozent auf 28,252 X sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1885. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Ge- 
nehmigung. 
IV. 
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landrathes ertheilen Wir folgende Ent- 
schließungen: 
1. Den Antrag auf Aenderung der Satzungen des Kreisvereins zur Unterstützung 
dienstuntauglicher Lehrer in Niederbayern hat Unser Staatsministerium des Innern für 
Kirchen= und Schulangelegenheiten in Erwägung zu ziehen und die hienach etwa veran- 
laßte Vorlage Uns zu unterbreiten. 
2. Zu der vom Landrathe beschlossenen Einstellung des in der Oekonomierechnung 
der Kreisackerbauschule Schönbrunn für das Jahr 1883 ausgewiesenen Passivrestes von 
3525 98 / in den Voranschlag der Kreis-Ausgaben für 1885 ertheilen Wir 
Unsere Genehmigung. 
3. Ebenso genehmigen Wir den Beschluß des Landrathes, wonach, wie im Vorjahre, 
der unverwendet gebliebene Betrag aus der für 1884 bewilligten Ausgabe-Position zur 
Hebung der Fischzucht durch Prämien für Vertilgung von Fischottern dem Kreisfischerei- 
vereine für Niederbayern zugewiesen werden soll. 
4. Dem Antrage des Landrathes auf Genehmigung der erforderlichen Staatszu- 
schüsse zur Durchführung systematischer Korrektionen an den bedrohtesten Flußstrecken der
	        
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