Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1883 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnifse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1885. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirkes der Oberpfalz und von Regensburg 
beträgt für das Jahr 1885 2,095,835 M., wovon ein Steuerprozent auf 20,958 J1X sich 
berechnet. 
III 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1885. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis- 
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Bezüglich der von dem Landrathe außerdem gefaßten Beschlüsse ertheilen Wir nach- 
stehende Entschließungen: 
1. Der Landrath hat die Mittel für den Bedarf des Kreisschulinspektors für das 
Jahr 1885 abgelehnt. 
Wir haben deren Wiedereinstellung in den Voranschlag der Kreisausgaben des 
Regierungsbezirkes angeordnet und verweisen im Uebrigen auf Ziffer IV 1 Unseres 
Abschiedes vom 9. Mai 1884 (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 376.) 
2. Den vom Landrathe für die Realschule in Neumarkt für das Jahr 1885 be- 
willigten Kreisfondszuschuß zu 14,000 „X haben Wir unter die Kreisausgaben einstellen 
lassen, Wir wiederholen hiebei jedoch den bereits in Ziffer IV Nr. 2 Unseres Land- 
rathsabschiedes vom 9. Mai 1884 (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 377) ausgesprochenen 
Vorbehalt, daß hiedurch die Verbindlichkeiten, welche die Kreisgemeinde durch den von 
Uns genehmigten Landrathsbeschluß vom 10. Dezember 1872 bezüglich der Personalexigenz 
der vormaligen Gewerb= und nunmehrigen Realschule in Neumarkt übernommen hat, keine 
Aenderung erleiden. 
3. Den vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreisirrenanstalt 
Karthaus-Prüll gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
	        
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