Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

124 
  
  
  
  
Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
2 
III. Auf Erziehung und Bildung. 
Deutsche Schulen: 
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrerpersonals: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 8049 45 
b) aus der Kreisschuldotation 41847 74 
) Anschlag der krarialischen Dienstwohmungen und Dienst. 
gründe 930 4 09 — 
Tit. 2. Gehaltsergänzungs-Zuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schrldetations· Gesceet 
vom 10. Rovember 1861 7V56655 13 
b) zur Aufbefserung des unzureichenden Einkommens bes ge- 
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 111374 99 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 M für alle 
Verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 
32,940 A. 
d) zur weiteren Aufbesserung des Einkommens des kehrer. 
personals aus Kreisfonds 2s1694 82 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienftalterszutagen 
in Quinquennien à 90 X für die wirklichen Schullehrer und 
à 45—4X für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen 
. 173,632.-JL50J 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 233 15 
b) aus der Krreisschuldotation 3875 40 
Latus6330 68 
  
  
  
 
	        
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