Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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3) Die Direktionswinkel-Verbesserung erfolgt in nachstehender Weise: 
a. Soferne das Verhältniß der in einem Linienzuge vorkommenden kürzesten zur 
entsprechenden längsten Seite nicht kleiner als 1:5 wird, kann der Winkel- 
fehler gleichheitlich auf alle Winkel vertheilt werden. 
b. Wird dieses Verhältniß kleiner als ½, so muß die Vertheilung umgekehrt pro- 
portional den Längen der Winkelschenkel erfolgen, wie nachstehend erläutert: 
Sind so und sn die Entfernungen derjenigen Punkte, von welchen auf 
den ersten (A), bezw. den letzten Punkt ((0) des Zuges die Richtung ab- 
geleitet wurde, und 81, 22 Sn —1 die gemessenen Strecken, so 
. . . 1 1 1 1 1 1 
bildet man die Partialsummen ( + 9 F) (6.— + 1), 
addirt dieselben und dividirt mit der erhaltenen Summe in den Gesammt- 
Richtungsfehler. Den so gefundenen kleinen Faktor k multiplicirt man 
mit jeder Partialsumme, wodurch die Richtungsverbesserungen für die ein- 
zelnen Punkte erhalten werden. 
Für die praktische Ausführung genügt es dabei, nur die Ganzzahlen der Strecken zu 
benützen und die reciproken Werthe durch Division der Strecke in eine Konstante (z. B. 100) 
zu bestimmen, wobei wieder für den Quotienten die Beibehaltung der Ganzzahl hinreichend 
ist. Wären ausnahmsweise Streckenlängen über 300 m geboten (vergl. § 16 Ziff. 3), so 
genügt es, dieselben konstant gleich dieser letzteren Zahl zu setzen. 
8 24. 
. 1) Zur Berechnung der Coordinaten dient das Formular Anlage 10. Nach erfolgter 
„W- Berechnung und Summirung der Coordinaten darf die Längen- und die seitliche Abweichung 
v des Zuges (∆ I, bezw. Aw)) die in Anlage 11 aufgeführten Grenzen nicht überschreiten. 
Nur bei sicher konstatirten und nicht zu behebenden Relativfehlern der usgangepunker 
„wo I., die 
  
kann die Fehlergrenze durch die Vermessungs-Oberleitung um den Betrag 05½ 
gerade Zuglänge ist, erhöht werden. 
2) Die Coordinaten-Verbesserung geschieht nach den Vorschriften in Anlage 12. 
l— 
8 26. 
1) Das Verknoten der Polygonzüge, d. h. diejenige Operation, welche mehrere Züge
	        
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