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Abweichungen von der cylindrischen Gestalt sind bis zu solchem Betrage gestattet, daß
bei dem oberen und dem unteren Durchmesser eines Maaßes die größten zulässigen Ab-
weichungen von den Sollwerthen nach entgegengesetzten Seiten stattfinden dürfen.
Hiernach ergeben sich für die Dimensionen dieser Maaße folgende Werthe in Millimeter:
Raumgehalt des Berechnete Werthe Zulässige Grenzwerthe des Durchmessers:
Maaßes. der Höhe des Durchmessers größter kleinster
2 Liter 216, 8 108,4 114 103
1 „ 172,1 86,0 90 82
136,6 68,3 72 65
i „ 104,8 55,1 58 52
Bei den Maaßen von 0,2, 0,1, 0,05, 0,02 und 0,01 Liter Raumgehalt soll der
Durchmesser des Cylinders gleich der Höhe sein.
Bezüglich geringer Abweichungen von diesen Bestimmungen und von der chlindrischen
Gestalt gilt dasselbe wie oben bei den Maaßen von 2 bis ¼ Liter.
Hiernach ergeben sich für die Dimensionen dieser Maaße folgende Werthe in Millimeter:
Raumgehalt des Berechneter Werth der Höhe Zulässige Grenzwerthe des Durchmessers:
Maaßes und des Durchmessers größter kleinster
O,2 Liter 63,4 67 60
0, „ 50,3 53 48
0,05 „ 39,9 42 38
0,02 „ 29,4 31 28
0,01 „ 23,4 25 22
Maaße von 5, 10 und 20 Liter Raumgehalt sind cylinder= oder tonnenförmig mit
engerem chlindrischen Halse anzufertigen.
Die Weite des Halses darf bei Maaßen
von 5 Liter Raumgehalt nicht mehr als 12 Centimeter,
von 10 und 20 Liter Raumgehalt nicht mehr als 15 Centimeter
betragen.
§. 9.
Bezeichnung.
Die Bezeichnung hat durch deutliche Angabe des Raumgehaltes nach Liter unter Hin-
zufügung des Wortes Liter oder des Buchstabens 1 zu erfolgen. Dieselbe ist entweder