Object: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dreizehnter Band. 1862-1863. (13)

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und fuͤr jeden weiteren Bogen noch, wobei jedoch jeder auch nur sbeie be- 
schriebene Bogen für voll gerechnet wird 1 Gr. 
Entscheldungen der Behörden, für die kein töherer oder niedrlgerer Ansah 
ausdruͤcklich vorgeschrleben ist, sie mögen besenders ausgefertigt oder nur zum 
Prokokolle gegeben werden, . . 10 Gr. 
(versteht sich lepteren Falles — wo nicht. einas Anderes audruͤcklich bestimmt 
ist — auher dem Protokoll-Ansatze, jedoch einschlüssig der Eröffnung). 
Dsc. E Entscheidungen bei öffentlichen Verhandlungen werden von dem An- 
sape für die Verhandlung selbst mit umfaßt. 
Entscheidungen der Kreisgerichte in der Voruntersuchung auf ergriffene Be- 
rufung gegen das Verfahren des Untersuchungsrichters 20 Gr. bis 3 Thlr. 
Entscheldungen der Anklagekammer in der Voruntersuchung auf gegen die 
die Entscheidung des Kreisgerichtes ergriffenen Rekurs 1 Thlr. bis 4 Thlr. 
12) Verweisungsarkenntnisse des Kreisgerichtes . 1 Thlr. bis 4 Thlr. 
13) Verweisungserkenntnisse der Anklagekammer 1 Thlr. bis 6 Thlr. 
14) Entscheidungen des d*- Gerichtes bei nicht öffentlichen Ver- 
handlungen . . 1 Thlr. bis 6 Thlr. 
Oeffentliche Verhandlung einer Untersuchungosache von deren Beginne bis 
einschlüssig der Eröffnung des Spruche: 
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a. vor Einzelrichtern . . ..206)k·biåZThlc. 
bookslkctögeklchten. .... .2Tblk.-8- 
c. vor Geschwornengerichten 3 12 
Von diesen Ansätzen wird alles während der Verhandlung bei dem betreffenden Ge- 
richte vorkommende umfaßt, außer dem Protokolle (Ziffer 2 oben) und außer den 
Ansäten der Staatsanwaltschaft. 
16) Belsenricche, Verhandlung vor dem Ober-Appellalions-Gerichte auf erho- 
bene Nichtigkeitsbeschw#rde gegen Endurtheile der Geschwornengerichte oder des 
Appellatlons--Gerichtes einschlüssig des Urheils . 3 Thlr. bis 12 Thlr. 
17) Oeffentliche Verhandlung vor dem Appellations-Gerichte gegen Endurtheile 
der Kreisgerichte — einschlüssig des Urtheiis 3 Thlr. bis 9 Thlr. 
Bemerkung zu Nr. 15—17. Danert eine öffentliche Verhandlung mehrere 
Tage hindurch, so kann die Gebühr für jeden Tag in Ansatz gebracht werden. 
18) Umläufe (Zirkular-Ladungen, 3irkuler-Benachrchigungen . 12 Gr. 
19) Berichte ohne Unterschied, fuͤr jede Seite · . 4 - 
jedoch nicht unter 
20) Abnahme eines Eides oder fcierlichen Angelobuisses an rr *i den 
Protokoll-Ansatze) bei nicht öffenklicher Verhandlung Gr.
	        
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