518
durch den Vordruck bezeichneten Stelle niederzuschreiben. Allgemein übliche
und verständliche Abkürzungen der Monatsbezeichnung mit Buchstaben sowie
die Weglassung der beiden ersten Zahlen der Jahresbezeichnung sind zulässig
(z. B. 8. Oktbr. 85, 7. Septbr. 87).
Außerdem ist die Firma oder der Name des Ausstellers der Schlußnote
auf jeder Hälfte der einzelnen Marken niederzuschreiben. Es genügt jedoch,
wenn nur ein Theil der Firma oder des Namens auf jeder halben Marke
zu stehen kommt, der andere Theil aber auf das Formular oder auf andere
halbe Marken, welche sich auf demselben Theile des letzteren befinden, oder
auf beide hinüberreicht.
Das Datum, sowie die Firma oder der Name sind mittelst deutlicher
Schriftzeichen, ohne jede Rasur, Durchstreichung oder Ueberschreibung nieder-
zuschreiben.
Es ist zulässig, den vorgeschriebenen Entwerthungsvermerk ganz oder theil-
weise durch Stempelaufdruck herzustellen. In diesem Falle braucht das Datum
nicht an der durch den Vordruck bezeichneten Stelle zu stehen, es muß aber
in seinem ganzen Umfang (Monatsbezeichnung, Tages= und Jahreszahl mit
den zulässigen Abkürzungen) vollständig auf jeder einzelnen halben Marke auf-
gedruckt sein.
Nicht in der vorgeschriebenen Weise verwendete Marken werden als nicht
verwendet angesehen (§. 31 des Gesetzes).
120. Es ist zulässig, andere als die von den Steuerstellen zum Ver-
kauf gestellten Formulare (Privatformulare) zu Schlußnoten für die Entrichtung
der Abgabe zu benutzen, vorausgesetzt, daß dieselben dem Muster d entsprechend
aus zwei demnächst zu trennenden gleichen Theilen bestehen, und daß jeder
dieser Theile einen Vordruck mindestens für die Angabe des Namens und des
Wohnorts des Vermittlers und der Kontrahenten, des Gegenstandes und der
Bedingungen des Geschäftes, insbesondere des Preises, sowie die Zeit der
Lieferung enthält; insofern die Formulare nicht in der nachstehend bezeichneten
Weise zur Stempelung durch die Reichsdruckerei gelangen, müssen dieselben
ferner an dem oberen Theile der Vorderseite einen über beide Theile des