Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

M 34. 
stellung und Beitreibung der Abgabe, sowie nach Umständen wegen der Ver- 
hinderung des Loosabsatzes und Einleitung des Strafverfahrens das Erforder- 
liche zu veranlassen. 
21. Nachdem der Abgabenbetrag festgestellt, gebucht und entweder ein- 
gezahlt oder gestundet, beziehentlich nachdem die Stempelfreiheit der Loose von 
der zuständigen Behörde anerkannt worden ist, erfolgt die Abstempelung der 
Loose durch die zuständige Steuerstelle vermittelst Stempelaufdrucks. Der 
Stempel ist von runder oder ovaler Form und führt den Reichsadler und 
über demselben die Aufschrift „Versteuert“ bezw. „Stempellrei“, darunter das 
Unterscheidungszeichen der Abstempelungsstelle. Die Loose oder Spielausweise 
sind in einer solchen Form und Beschaffenheit herzustellen, daß sie sich zur 
Abstempelung eignen. 
Ungestempelte Loose dürfen nicht ausgegeben werden. 
Nach näherer Vorschrift der Landesregierung kann indessen bei den unter 
obrigkeitlicher Aussicht stattfindenden Waarenverloofungen von der Abstempelung 
der abgabefreien Loose Umgang genommen werden, wenn mit Rücksicht auf die 
Zahl und den Preis der Loose die Abstempelung unverhältnißmäßige Müh- 
waltung verursachen würde. 
Die abgestempelten Loose werden gegen Empfangsbescheinigung auf dem 
einen Exemplar der Anmeldung zurückgegeben. Das andere bleibt nebst seinen 
Anlagen (Nr. 19a) Belag zum Register. Wenn Stundung der Abgabe be- 
willigt ist, darf die Genehmigung zum Beginn des Loosabsatzes vor Ent- 
richtung der Abgabe erst nach Abstempelung der Loose ausgehändigt werden. 
22. Der Abgabe nach der Tarifnummer 5 unterliegen auch diejenigen 
Spielausweise, welche bei den auf Jahrmärkten und bei Gelegenheit von Volks- 
belustigungen üblichen öffentlichen Ausspielungen geringwerthiger Gegenstände 
ausgegeben werden. 
In der Quittung über die für derartige Spielausweise entrichtete Reichs- 
stempelabgabe sind die verstenerten Spielausweise nach ihren Nummern und 
eventuell auch nach ihrer Serienbezeichnung anzugeben. Findet Stundung der 
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