Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Nr. 11656 1. 
Bekanntmachung, den Vollzug des Gesetzes über die Ausdehnung der Unfall= und Kranken- 
Versicherung betreffend. 
K. Staatsministerium des Röniglichen Hauses und des Neußern. 
Auf Grund des §. 2 der k. Allerhöchsten Verordnung vom 27. September ds. Js., 
den Vollzug der §§. 2—9 des Reichsgesetzes über die Ausdehnung der Unfall= und Kranken- 
versicherung vom 28. Mai ds. Is. betreffend, wird im Einverständnisse mit dem k. Staats- 
ministerium des Innern für die bei der General-Direktion der k. Verkehrsanstalten, Bau- 
abtheilung, Betriebsabtheilung und Abtheilung für Post und Telegraphen, errichteten 
Schiedsgerichte als Vorsitzender der k. Regierungsrath im k. Staatsministerium des Innern, 
Friedrich Thelemann, und als Stellvertreter desselben der k. Regierungsrath im k. Staats- 
ministerium des Innern, Robert Landmann, aufgestellt. 
München, den 2. Oktober 1885. 
Frhr. v. Crailsheim. 
Der General-Sekretär. 
Statt dessen der k. Ministerialrath 
von Leinfelder. 
  
Nr. 14427. 
Bekanntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betreffend. 
Königliches Staatsministerium der Finanzen. 
Gemäß der Bestimmung in §. 40 Ziff. 2 der Allerhöchsten Verordnung im bezeichneten 
Betreffe vom 19. Februar 1885 wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß vom 
1. November l. Is. an die Forstämter Colmberg und Windelsbach im Regierungs- 
bezirke von Mittelfranken definitiv formirt werden, während gleichzeitig das Revier Burg gO 
bernheim im genannten Regierungsbezirke zu bestehen aufhört. 
München, den 2. Oktober 1885. 
Dr. v. Niedel. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath Bauer.
	        
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