Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Angabe bei den für Bezei 
Bezeichnung Militäranwärter czeichnung 
«· nicht ausschließlich der Behörden u. s. w., 
der bestimmten Stellen, an welche die Bemerkungen. 
Stellen in welchem Um- Bewerbungen zu richten 
fange dieselben vor- sind. 
behalten sind. 
1 1 l 
Kondukteure J 
Stationsmeister 
Packer 
Wagenwärter * l 
Rudergeher zur Hälfte 
Bureaudiener 
Schleußenoberwärter 
Stationsdiener i Zunächst wird noch ein Drit- 
tel dieser Stellen für die der- 
- malen vorhandenen, in nicht 
statnsmäßiger Verwenhung 
t en vor- 
Bureaudienergehilfen stehenden behalten. t 
Wagenwärtergehilfen zu zwei Dritteln 
Hbootingeler zur Hälfte Generaldirektion 
Wechselwärter 1 I der I 
SchYUßenwämr k. Verkehrsanstalten, 
Matrosen zu zwei Dritteln Betriebsabtheilung. 
Bahnwärter I ; ZunächstwirdnochemBiektel 
Hafen-undSchleußenwärter- 
gehilfen 
Kassa- und Rechnungsgehilfen 
Baurechner, Bauschreiber 
Telegraphisten, 
Wagenausfschreiber 
Kanzleigehilfen, Kopisten 
Technische Gehilfen 
Billetdrucker 
Oberexpeditoren 
Expeditoren 
Adjunkten 
Oberkondukteure 
I zu drei Vierteln 
zur Hälfte 
zur Hälfte 
I zu drei Vierteln 
dieser Stellen für die der- 
malen vorhandenen, in nicht 
statusmäßiger Verwendung 
stehenden Bediensteten vor- 
behalten. 
  
  
H 
b) Post= uud Telegraphen-Verwaltung. 
Generaldirektion der I 
k. Verkehrsanstalten, 
Abtheilung für Post 
und Telegraphen. I
	        
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