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Hinsichtlich der einzelnen Prüfungsgegenstände werden folgende Anforderungen gestellt:
a.
H
In der deutschen Sprache muß der Examinand die erforderliche Uebung und Ge—
wandtheit besitzen, um sich mündlich und schriftlich, ohne grammatikalische und
logische Fehler entsprechend auszudrücken.
Die Prüfung in der französischen Sprache ist obligatorisch; außerdem können
sich die Kandidaten in der englischen oder italienischen Sprache einer fakultativen
Prüsung unterziehen.
In den neueren Sprachen wird neben richtiger Aussprache und Kenntniß der
grammatikalischen Regeln die Fähigkeit, prosaische Schriften von mittlerer Schwierig—
keit mit einiger Leichtigkeit und Sicherheit in gebildeter Sprache zu übersetzen,
vorausgesetzt; auch ist ein deutsches leichtes Thema ohne erhebliche Verstöße gegen
die Rechtschreibung, Wortstellung und Satzbildung in das Französische zu übertragen.
Geographie:
Kenntniß der Hauptsachen der mathematischen Geographie. In der physischen
und politischen Geographie: Allgemeine Kenntniß der einzelnen Welttheile, der
Meere, größeren Gebirge und Flüsse, sowie der Hauptländer und deren Hauptstädte.
Für Europa und vornehmlich Deutschland speziellere Kenntniß der Meere, Meer-
busen und Meerengen, Gebirgs= und Flußsysteme der Hauptflüsse, ihrer Quellen,
ihrer Nebenflüsse und ihres Laufes durch verschiedene Länder, der an denselben ge-
legenen größeren Städte, sowie der bedeutenderen Eisenbahnen und Kanäle.
Ferner Kenntniß der einzelnen Staaten, ihrer größeren Städte und ihrer Lage
nach der Himmelsgegend.
Geschichte:
Bekanntschaft mit den wesentlichsten Thatsachen aus der Geschichte der
Hauptkulturvölker, besonders der Griechen und Römer. Genauere Kenntniß der
deutschen Geschichte, der Entwicklung der einzelnen deutschen Staaten, speziell des
Königreichs Bayern.
Mathematik:
In der Arithmetik: Fertigkeit in dem Gebrauch der bürgerlichen Rechnungs-
arten, einschließlich der Gesellschaftsrechnungen, Proportionen, Elementargesetze über
Potenzen, Wurzeln, Logarithmen.