Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

b51. 729 
Um Zulassung zu dieser Prüfung können auch jene der Kategorie D I des niederen 
technischen Dienstes angehörigen Bediensteten nachsuchen, welche vor ihrem Eintritte bei den 
k. Verkehrsanstalten das wissenschaftliche Qualifikationszeugniß für den einjährig-freiwilligen 
Dienst erworben haben, die Prüfung für die Anstellung als Bahnmeister oder Lokomotiv- 
führer bestanden und in der Kategorie D I mindestens vier Jahre zur Zufriedenheit gedient haben. 
Leistet ein technischer Adspirant der Berufung ohne genügende Entschuldigung keine 
Folge, so wird er aus der Reihe der technischen Adspiranten gestrichen. 
S. 28. 
Die Prüfung zerfällt in eine schriftliche und mündliche. 
Gegenstände der ersten Prüfung für den mittleren technischen Dienst der Eisenbahn- 
betriebsverwaltung sind: 
a. für den mittleren bautechnischen Dienst: 
1. die Organisation der bayerischen Verkehrsanstalten und die Funktionen der einzelnen 
Beamtenkategorien; 
2. die allgemeinen Dienstesvorschriften für die Angehörigen der bayerischen Verkehrsanstalten; 
3. die Vorschriften über Materialien-, Buch= und Rechnungsführung — insoweit ein- 
schlägig — sowie die Einrichtung der Betriebskrankenkassa; 
4. die Normen für die Konstruktion und Ausrüstung der bayerischen Eisenbahnen, die 
Bahnordnung für bayerische Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung, das Bahn- 
polizeireglement, die Fahrdienstinstruktion und die Signalordnung für die Eisen- 
bahnen Bayerns; 
5. die Dienstesinstruktionen für die Bahnmeister, dann Wechsel= und Bahnwärter; 
die Vorschriften über Benützung von Draisinen, dann Roll= und Bahndienstwagen; 
der Gebrauch der elektrischen Läntwerke, der Telephone und der Weichencentralisirungs- 
Apparate; 
6. die Unterhaltung der Bahn in deren sämmtlichen Bestandtheilen, als Erdkörper, Ent- 
wässerungsanlagen, Kunstbauten, Unter= und Oberbau, Einfriedigungen und Schranken, 
Signalen, Stations-Hochbauten= und Stations-Einrichtungen, 
7. Entwersen und Veranschlagen von Eisenbahnbestandtheilen einfacher Art, als Weg-
	        
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