Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

MÆ 29. 741 
6. 
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allgemeine Kenntniß der technischen Telegraphen-Betriebseinrichtungen für Staatstele- 
graphenanstalten; « 
Kassen- und Rechnungswesen im Post-- und Telegraphendienst; 
fremde Sprachen. 
B. Für den technischen Telegraphenpienst: 
Hauntgrundzüge der Neichsverfassung und des bayerischen Verfassungs= und Ber- 
waltunggrechtes, die wichtigsten Reichsgesetze in Bezug auf das Telegraphenwesen, 
Organisation der Staatsverkehrsanstalten und ihre Beziehungen zu den übrigen 
Staatsnerwaltungszweigen: 
Physik und Chemie mit besonderer Berücksichtigung derjenigen Lehren, welche bei 
der elektrischen Telegraphie in Betracht kommen; 
Telegraphenbetriehähienß., Geschichte des Täse#paphengdesens, Msfertigung von Berichten 
und Verfügungen; 
die gesammte Telegraphentechnik, Anlage und Unterhaltung von Telegraphen-Linien 
und Leitungen; Materialkunde, Kostenanschläge, Lieferungsverträge, Einrichtung von 
Staats= und Eisenbahntelegraphenanstalten; 
Kenntniß und praktische Anwendung der Meßinstrumente; 
Verfahren bei Untersuchung und Beseitigung von Leitungsstörungen; 
fremde Sprachen. 
13. 
Hat ein Kandidat die höhere Dienstprüfung nicht bestanden, so kann er um Zulassung 
zur nächsten solchen Prüfung nachsuchen. 
Wird er auch bei diefer als ungenügend befunden, so ist er von einer weiteren Prüfung 
ausgeschloffen. 
Ebenso werden zu der höheren Dienstprfung jene Assistenten nicht mehr zugelassen, 
welche sich zu den nächsten zwei Prüfungen, zu welchen sie ihrer Dienstzeit nach zugelassen 
werden können, nicht gemelbet haben. 
Die hiernach von der höheren Prüfung Ausgeschlosfenen können mit den geprüften 
Adjunkten nach Maßgabe des dienstlichen Bedärfnissos und der Qualisikation bei Besetzung 
erledigter Expeditorenstellen in Betracht gezogen werden. 
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