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34. Stationsmeister und dreijährige Dienst Bestehen der Prüfung zum 1000 — "
Ländemeister zeit als Stationsmeister und
Rudergeher Ländemeister 6
6 1 5§. 3, Ziffer 34 der "
Prüfungsbestimmungen
35. Dampfbootheizer einjährige Beschäft- Bestehen der Prüfung zum — Beförderung
igung als Dampfbootheizer zum Dampf-
Hilfsheizer « §3,3iffer35der bootmaschi-
I Prüßungsbestimmungen nuisten
36. Dampfbootmaschinisten einjährige Dienstzeit Bestehen der Prüfung zum 1000 Beförderung
II. Klasse als Dampsboot: Dampfbootmaschinisten zum Dampf-
# Heizer, viermonatliche §. 3, Ziffer 36 und 37 der bootmaschi-
· Verwendung als Prüfungsbestimmungen nisten
Dampfboot- I. Klasse
Maschinist
37 Dampfbootmaschinisten 3 Jahre Dienstzeit Dieselben Anforderungen wie 1000 —
I. Klasse agals Maschinist für Maschinisten II. Klasse
II. Klasse 1 1
38. Schleußenwärter- einjährige Verwend Erlernen des Maurer= oder — Befäörderung
gehilfen ung im Kanal= Zimmerhandwerks; Bestehen zum
uund Hafendienst der Prüfung zum Schleußen-
Schleußenwärtergehilfen wärter
8.3 Ziff. 38 der Prüfungs-
* 1 bestimmungen
99. Schleußenwärter dreifährige Dienstzeit Bestehen der Prüfung zum — Beförderung
als Schleußen Schleußenwärter zum
eärtergehilfen S. 3, Ziffer 39 der Schleußen-
— Prüfungsbestimmungen oberwärter
40. Schleußenoberwärter dreijährige Dienstzeit Bestehen der Prüfung zum — —
als Schleußenoberwärter #
Schleußenwärter §. 3, Ziffer 40 der
#
I2 Prüfungebestimmungen
41. Baurechner und halbjährige Beschäft- Bestehen der Prüfung zum — —
Bauschreiber igung als Baurechner und Bauschreiber ·
S. 3, Ziffer 41 der
Prüfungsbestimmungen
Kanzleidiätar