Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

M 51. 786 
  
  
  
  
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34. Stationsmeister und dreijährige Dienst Bestehen der Prüfung zum 1000 — " 
Ländemeister zeit als Stationsmeister und 
Rudergeher Ländemeister 6 
6 1 5§. 3, Ziffer 34 der " 
Prüfungsbestimmungen 
35. Dampfbootheizer einjährige Beschäft- Bestehen der Prüfung zum — Beförderung 
igung als Dampfbootheizer zum Dampf- 
Hilfsheizer « §3,3iffer35der bootmaschi- 
I Prüßungsbestimmungen nuisten 
36. Dampfbootmaschinisten einjährige Dienstzeit Bestehen der Prüfung zum 1000 Beförderung 
II. Klasse als Dampsboot: Dampfbootmaschinisten zum Dampf- 
# Heizer, viermonatliche §. 3, Ziffer 36 und 37 der bootmaschi- 
· Verwendung als Prüfungsbestimmungen nisten 
Dampfboot- I. Klasse 
Maschinist 
37 Dampfbootmaschinisten 3 Jahre Dienstzeit Dieselben Anforderungen wie 1000 — 
I. Klasse agals Maschinist für Maschinisten II. Klasse 
II. Klasse 1 1 
38. Schleußenwärter- einjährige Verwend Erlernen des Maurer= oder — Befäörderung 
gehilfen ung im Kanal= Zimmerhandwerks; Bestehen zum 
uund Hafendienst der Prüfung zum Schleußen- 
Schleußenwärtergehilfen wärter 
8.3 Ziff. 38 der Prüfungs- 
* 1 bestimmungen 
99. Schleußenwärter dreifährige Dienstzeit Bestehen der Prüfung zum — Beförderung 
als Schleußen Schleußenwärter zum 
eärtergehilfen S. 3, Ziffer 39 der Schleußen- 
— Prüfungsbestimmungen oberwärter 
40. Schleußenoberwärter dreijährige Dienstzeit Bestehen der Prüfung zum — — 
als Schleußenoberwärter # 
Schleußenwärter §. 3, Ziffer 40 der 
# 
I2 Prüfungebestimmungen 
41. Baurechner und halbjährige Beschäft- Bestehen der Prüfung zum — — 
Bauschreiber igung als Baurechner und Bauschreiber · 
S. 3, Ziffer 41 der 
Prüfungsbestimmungen 
Kanzleidiätar
	        
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