Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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10. 
11. 
12. 
e) 
7 
Kenntniß der Dienstanweisung für die Telegraphen-Wärter; 
Fähigkeit, Morse-Schrift, wenn auch langsam, zu lesen und zu schreiben; 
Kenntniß und Fertigkeit im Gebrauche der einfachsten Meßinstrumente und im 
Aufsuchen und Beseitigen von Leitungsstörungen; Gewandtheit in Tracirung 
neuer und Verlegung bestehender Telegraphenlinien, sowie in Einrichtung ein- 
facher Telegraphenstationen; 
8) Kenntniß der Organisation der Verkehrsanstalten. 
Telegraphenmechaniker: 
k) 
b) 
Elementare Schulbildung, Rechnen mit gewöhnlichen und Dezimalbrüchen, Fähig- 
keit, ein gegebenes den Dienst eines Telegraphenmechanikers betreffendes Thema 
in angemessener Form schriftlich darzustellen; 
Kenntniß der Konstruktion und der Stromläufe der im Telegraphendienste in 
Verwendung stehenden Apparate einschließlich der Hughes= und Zeigerapparate, 
der Läntwerke, der Telephone 2c. 2c., Fertigkeit in der Aufstellung und Ein- 
schaltung, Reinigung, Regulirung und Unterhaltung dieser Apparate, sowie im 
Gebrauche derselben, soweit dieß zur Untersuchung und Regulirung der Apparate 
nothwendig ist. Kenntniß der Konstruktion, der Zusammensetzung und der 
Wirkungsweise der im Betriebe stehenden galvanischen Elemente und der bezüglich 
ihrer Unterhaltung erlassenen Vorschriften; 
Kenntniß der einfachsten einschlägigen Grundsätze der Physik, Chemie und Mechanik, 
Kenntniß der Konstruktion der einfachsten Meßinstrumente und Gewandtheit im 
Gebrauche derselben; 
d) Kenntniß der hauptsächlichsten Vorschriften über den Bau und die Unterhaltung 
der Telegraphenleitungen, sowie der hiezu verwendeten Materialien; 
e) Kenntniß der Organisation der k. Verkehrsanstalten. 
Kanzleigehilfen: Fähigkeit, richtig, schön und gewandt sowohl in deutscher als 
in lateinischer Schrift zu schreiben. 
Diätare im Expeditionsdienste: 
a) die von den Kanzleigehilfen geforderten Kenntnisse,
	        
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