Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

.K 52. 803 
9 bis einschließlich 7 Meter Länge 4 Millimeter 
6 „ „ 4 „ 3 „ 
3 und 2 Meter Lien 20 „ 
1 Meter Längg... 172 „ 
B. Fehlergrenze der Eintheilung. 
Bei allen Maaßen von mehr als 2 Meter Länge darf der Fehler des Abstandes 
irgend einer Eintheilungsmarke von dem nächsten Ende der Maaßlänge die Hälfte der vor- 
stehend angegebenen größten zulässigen Abweichung der Länge des ganzen Maaßes nicht 
überschreiten. 
Bei den Maaßen von 2 Meter oder kleinerer Länge darf der Fehler des Abstandes 
irgend einer Eintheilungsmarke von dem einen wie von dem anderen Ende der Maaßlänge 
die vorstehend angegebene größte zulässige Abweichung der Länge des ganzen Maaßes nicht 
überschreiten. 
II. Flüssigkeitsmaaße, Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten und 
Meßflaschen. 
A. Flässigkeitsmaaße. 
Die Abweichung von dem Soll-Raumgehalt darf höchstens betragen: 
bei 20 bis einschließlich 1 Liter 1½ des Soll-Raumgehalts 
„ ½, ¼ und 0,2 Liter 11% „ „ 
» 0,.1 und0,()öLiter......ij,, ,, 
,,0,02und0,01Liter... 1½ „ „ 
B. Meßwerkzeuge für Fläüssigkeiten. 
Die Abweichung von dem Soll-Raumgehalt darf höchstens betragen: 
bei 2 und 1 Liter ½½ des Soll-Raumgehalts 
„ ½, ¼ und 0,2 Liter. 1½ „ „ 
„ 0,1 und 0,05 Liierer . 4½% „ „ 
„ 0,02 und 0,01 Liter 25 „ „
	        
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