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6. Die Prüfungskommission prüft die Gültigkeit der Zeugnisse und ertheilt, soferne gegen
dieselben nichts einzuwenden, den Berechtigungsschein.
München, den 27. April 1887.
Frhr. v. Feilihsch. v. Peinleth.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Nies.
Nr. 63321II.
Bekanutmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betreffend.
Rönigliches Staatsministerium der TPinanzen.
Gemäß der Bestimmung in §. 40 Ziff. 2 der Allerhöchsten Verordnung vom
19. Februar 1885 wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Forstamt
Rapperszell im Regierungsbezirke von Mittelfranken mit dem 1. Juni l. Is. definitiv
sormirt wird, wogegen mit diesem Zeitpunkte die bisherigen Forstreviere Altdorf und
Rapperszell im gleichen Regierungsbezirke zu bestehen aufhören.
München, den 21. April 1887.
Dr. v. Riedel.
Hofdienst-Machrichten.
Im UNamen Seiner Majestät des Rönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz
Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben Sich allergnädigst be-
wogen gefunden,
dem Hofsekretär Seiner Königlichen Hoheit
Der General-Sekretär:
Ministerialrath Bauer.
des Prinzen Arnulf von Bayern, Christian
Satter, den Titel und Raug eines König-
lichen Rathes zu verleihen und
unter'm 24. ds. Mts. die Ritter des Haus-
ordens vom hl. Georg, Edmund Grafen von
Maldeghem und Albrecht Grafen von Seins-
heim zu Königlichen Kämmerern zu ernennen.
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