Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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ct und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
97. 
München, den 19. Juli 1887. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom I. Juli 1887, Aenderungen der Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich 
betressend. — Oberpolizeiliche Vorschrift vom 15. Juli 1887, den Verkehr mit Milch betreffend. — Bekannt- 
machung vom 11. Juli 1887, die Einführung einer lleinen. Unisorm, d. i. eines Hof- Fracks betreffend. — 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Auszug aus der Adels- 
Matrikel des Königreiches. 
Nr. 11798. 
Bekanntmachung, Aenderungen der Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Deutsche Reich beir. 
##. Staatsministerium des Innern und Uagl. Briegsministerium. 
Inhaltlich einer Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 16. d. Mts. (Centralblatt 
für das Deutsche Reich Seite 166—168) ist bei dem Xll. (Königlich sächsischen) Armee- 
Corps mit dem 1. April d. Is. eine neue Eintheilung der Landwehrbezirke in Kraft getreten. 
Infolgedessen wird in der dem §. 1 des ersten Theils der Wehrordnung für das 
Königreich Bayern vom 21. November 1875 als Anlage 1 beigefügten Landwehr-Bezirks- 
Eintheilung (vergl. die Bekanntmachung im Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 63 vom 
60
	        
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