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ctz und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
32.
München, den 13. September 1887.
Juhalt:
Bekanutmachung vom 9. September 1887, Abänderung des Znartierleistungsgesetzes vom 25. Juni 1868 be-
treffend. — Bekauntmachung, die Ernennung des ersten Präsidenten der Kammer der Reichsräthe für die
Dauer des auf den 11. Seplember lf. Is. einberufenen Landtages betr. Staatsdienst-Nachricht. — Verleihung
der Würde eines erblichen Rcichsrathee der Rrone Bayern. — Enthebung von der Würde eines Neichsrathes
und Wiederverleihung derselben. — Erhebung in den Adelsstand. — Ordens-Verleihungen. — Königlich
Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Doftitel-Verleihungen. — Consulat der
Vereinigten Staaten von Amerika in Fürth. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreichs.
Nr. 1528#.
Bekannitmachung, Abänderung des Quartierleistungsgesetzes vom 25. Juni 1868 betr.
Agl. Staatsministerium des Innern, Rgl. Staatsministerium der Tinanzen und
Agl. Rriegsministerium.
Nachdem das Gesetz, betreffend die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während
des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868, durch das Gesetz vom 21. Juni d. Is. (Reichs-
gesetzblatt S. 245) hinsichtlich der Ausstattung der Offiziersquartiere abgeändert, sowie in
Bezug auf die Forderung von Unterkunft unter Dach und Fach „enges Quartier“
ergänzt worden ist, wird darauf hingewiesen, daß diese neuen Vorschriften auf die zu dem
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