esetz und Verarduungs. att
für das
Königreich BVayern.
s 10.
München, den 6. März 1888.
Inhalt:
Gesetz vom 3. März 1888, betreffend die Ausführung des Reichsgesetes vom 11. Juli 1887 über die Unfall-
versicherung der bei Bauten beschäftigten Personen.
Nr. 34906.
Gesetz, betressend die Ausführung des Reichsgesetzes vom 11. Juli 1887 über die Unfallversicherung
der bei Bauten beschäftigten Personen.
Im Uamen Seiner Majestät des Künigs.
Knitpold,
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Bayern,
Regent.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen,
was folgt:
Einziger Artikel.
Bei den im F§. 8 Abs. ! des NReichsgesetzes vom 11. Juli 1887, betreffend die
Unfallversicherung der bei Bauten beschäftigten Personen, bezeichneten Streitigkeiten über
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