Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

  
  
  
Festgesetzter 
Cap. 8. Vortrag Betrag 
Ü. AM. 
Uebertrag 81291 as 
ill. 1 b) Gehaltsergänzungszuschüsse für die in wirkliche Lehrer- 
stellen umgewandelten früheren isolirten Verweserstellen 7274 08 
„) Gehaltszuschüsse zur Errichtung weltlicher Lehrerinnenstellen 7000 — 
  
) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 
sammten Lehrerpersonals in bisheriger Weise 
zur Gewährung einer Zulage von je 90 X an alle Schul- 
verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 62 640. M 
zur Aufbesserung des Lehrer-Einkommens in Gemeinden von 
2500 Seelen und darüber auf 1 000 X und in Ge- 
meinden unter 2 500 Seelen auf 880 „/A aus Kreisfonds 
— SC. 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen: 
in Oninquennien à 90 JX für die wirklichen Schullehrer 
und à 45 M für die ständigen Verweser und weltlichen 
Lehrerinnen . . 326 002 450 J 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) zur Deckung der Gehilfengehalte in bisheriger Weise 
b) Naturalverpflegskostenbeiträge 4512200 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für 
das aktive Lehrer-Personal: 
a) für Arbeitslehrerinnen 
b) für die Konferenz-Vorstände 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) Zuschüsse an weibliche Klosterschulen 
22 665 
90 200 
5 000 
  
Latus 
  
(32 005 
6 000. 
12 292 
445 206 
82
	        
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