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Kammern des Innern, die Einberufungen hiernach zu veranlassen.
Berchtesgaden, den 9. Oktober 1888.
Luitpol!)
des Königreichs Bayern Verweser.
Frhr. v. Feilihsch.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der G.rneral-Sekretar:
Ministerialralh v. Nies.
Nr. 37321.
Bekanntmachung, die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen betr.
K. Staatsministerium des Röniglichen Hauses und des Deupßern.
Zur Erläuterung der Bestimmung in Ziffer II der Bekanntmachung vom 12. Dezember
1887, die Verladung und Beförderung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen betreffend,
(Gesetz= und Verordnungsblatt S. 702) wird bekannt gegeben, daß sich diese Bestimmung
nur auf diejenigen Transporte von Wiederkäuern und Schweinen, welche nach den eigent-
lichen Nordsee-Exporthäfen (Hamburg, Harburg, Altona, Bremen, Bremerhaven, Geeste-
münde und Tömning) bestimmt sind, und zwar hinsichtlich des Hafens Tönning mit der
weiteren Beschränkung auf die Zeit vom 1. Juni bis 30. November jeden Jahres, bezieht.
München, den 2. Oktober 1888.
Frhr. u. Crailsheim
Der General-Sckretär:
Frhr. v Völderndorff.