Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

341 
utz und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Vayern. 
)0 16. 
München, den 29. April 1889. 
Inhalt: 
Bekauntmachung vom 15. April 1889, die Besevung der Subaltern= und Unterbeamten- Fiellen, bei den Reichs- 
und Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend. — Bekanntmachung vom 27. April 1889, die von 
den höheren Lehranstalten in Bayern. Württemberg und Buden, sowie von den Kaderten-Korps auszjustellenden 
Zeugnisse über die wissenschaftliche Vefahigung für den einjährin freiwilligen Militärdienst betreffend. — Hof- 
dieutt- Nachricht. — Slaatsdienst-Nachricht. — Ordens-Verleihung. 
  
Nr. 27121I. 
Bekanntmachung, die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamten-Stellen bei den Reichs- 
und Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend. 
K. Staatsministerium des Röniglichen Hauses und des Aeuhern. 
In dem Verzeichnisse der den Militäramwärtern im Bayerischen Staatsdienste vorbe- 
haltenen Stellen (Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 30 von 1887 Seite 394) sind bei 
lit. A „Staateministerinm des Kgl. Hauses und des Aeußern“ Ziffer 3, lit. a „Staats- 
eisenbahnverwaltung, Bodenseedampfschifffahrt und Ludwig-Donau-Main-Kanal“ als neue 
Stellen einzuschalten: 
a) hinter den Oberexpeditoren die WOberbauführer, 
b) hinter den Expeditoren die Bauführer, 
) hinter den Bahmmeistern die 'statusmäßigen Banzeichner — zur Hälfte. 
München, den 15. April 1889. 
Frhr. v. Crailsheim. 
Der General-Sekretär: 
Frhr. v. Völderndorff. 
53
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.