Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

dis 
Kammern des Innern, die Einberufungen hienach zu veranlassen. 
Berchtesgaden, den ö. Oktober 1889. 
Luitpol!d 
Prinz von Layern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
An 
die k. Negierungen, 
Kammern des Innern. 
  
Frhr. v. Feilitsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
An dessen Statt: 
Ministerialrath v. Herrmann. 
  
Hrdens-Perleihung. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 28. August ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem wirklichen Ge- 
heimen Oberregierungsrathe Brefeld, Mini- 
sterialdirektor im k. Preußischen Ministerium 
der öffentlichen Arbeiten, den Verdienstorden 
vom heiligen Michael II. Klasse mit Stern 
zu verleihen. 
Erhebung in den Adelsstand. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
  
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 28. Juli l. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, den Minister-Resi- 
denten a. D. der freien Städte Deutschlands 
am vormaligen Kaiserlich französischen Hofe, 
  
Dr. Johann Hermann Heeren, Gutsbesitzer 
zu Nottenbuch, k. Bezirksamtes Schongau, in 
den erblichen Adelsstand des Königreiches mit 
dem Prädikate „v on- zu erheben. 
Berichtigung der Adelsmatrikel. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Auf allerunterthänigstes Ansuchen der Be- 
theiligten ist nach erholter Allerhöchster Er- 
mächtigung Seiner Königlichen Hoheit 
des Prinzen Luitpold, des König- 
reichs Bayern Verweser, eine Be- 
richtigung der Adelsmatrikel in Beziehung auf 
die Schreibweise des Namens der Giebelstadter 
Linie der freiherrlichen Familie von Zobel 
vorgenommen worden, derzufolge die Aus- 
schreibung der Immatrikulation der genannten 
Linie im Intelligenzblatte vom Jahre 1819, 
XV. Stück, Seite 233 dahin zu ändern ist, 
daß es statt „Freiherr von Zobel“ zu lanten 
hat „Freiherr von Zobel zu Giebelstadt".
	        
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