X 10.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Tusgegeben Stuttgart Dienstag den 5. April 1853.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend Erleichterungen des Verkehrs zwischen den
Staaten des Zollvereins und den Staaten des Steuervereins.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministeriums.
Verfügung, betreffend Erleichterungen des Verkebrs zwischen den Staaten des Zollvereins und
den Staaten des Steuervereins.
Nachdem die zum Zollverein gehörenden Regierungen einerseits und die zum Steuerverein
gehörenden Regierungen andererseits übereingekommen sind, den unmittelbaren Verkehr
zwischen beiden Vereinsgebieten schon jetzt vurch umfassende Zollbefreiungen und Zollermäßigungen
zu begünstigen, so werden dieselben in Folge böchster Entschließung Seiner
Königlichen Majestät vom 1. d. M. in Nachstehendem zur öffentlichen Kenntniß
gebracht: