Full text : Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

X  10.
Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Tusgegeben  Stuttgart  Dienstag  den  5.  April  1853.

 

Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Keine.
Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  Erleichterungen  des  Verkehrs  zwischen  den
Staaten  des  Zollvereins  und  den  Staaten  des  Steuervereins.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Keine.

II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Finanz-Departements.

Des  Finanz-Ministeriums.

Verfügung,  betreffend  Erleichterungen  des  Verkebrs  zwischen  den  Staaten  des  Zollvereins  und
den  Staaten  des  Steuervereins.

Nachdem  die  zum  Zollverein  gehörenden  Regierungen  einerseits  und  die  zum  Steuerverein
  gehörenden  Regierungen  andererseits  übereingekommen  sind,  den  unmittelbaren  Verkehr
  zwischen  beiden  Vereinsgebieten  schon  jetzt  vurch  umfassende  Zollbefreiungen  und  Zollermäßigungen
  zu  begünstigen,  so  werden  dieselben  in  Folge  böchster  Entschließung  Seiner
Königlichen  Majestät  vom  1.  d.  M.  in  Nachstehendem  zur  öffentlichen  Kenntniß
gebracht: