Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

90 
Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch in Huld und Gnade ge— 
wogen. 
München, den 28. Januar 1890. 
Luitpold 
Prinz von Layern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. v. Riedel. Frhr. v. Crailsheim. v. Peinleth. Frhr. v. Lronrod. Staatsrath v. Menmayr. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
An 
1) die Kammer der Reichsräthe, Der General-Sekretär: 
2) die Kammer der Abgcorducten ... G 
ergangen. Ministerialrath v. Nies. 
Nr. 160. 
Bekanntmachung, die Anwendung des Reichsstempelgesetzes betreffend. 
K. Staatsministerium der Tinanzen. 
Die in der Nummer 53 des Centralblattes für das Deutsche Reich vom 27. De- 
zember 1889 auf Seite 601] veröffentlichte Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 
19. Dezember 1889, betreffend Waaren, für welche an inländischen Börsen Terminpreise 
notirt werden, wird nachstehend im Abdruck zur entsprechenden Wahrnehmung bekannt gegeben. 
München, den 9. Januar 1890. 
Dr. v. Riedel. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath von Bauer. 
Abdruck. 
Nach der auf Grund der Ziffer 9 der Ausführungsvorschriften zu dem Gesetz, betreffend 
die Erhebung von Reichsstempelabgaben (Central-Blatt für 1885 Seite 417), von der 
Königlich preußischen, bezw. der Großherzoglich badischen Regierung getroffenen Feststellung 
werden an der Börse zu Magdeburg Termippreise für Nohzucker I. Produkt, und zwar
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.