Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Erhebung in den Freiherrustand des 
Königreichs. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 14. Februar l. Is. 
allergnädigst bewogen gefunden, den legiti- 
mirten Sohn des Gutsbesitzers Freiherrn 
Engen von Beck, Willibald, unter der Be- 
nennung „Beck Freiherr von Pecco;“ in den 
erblichen Freiherrnstand des Königreiches zu 
erheben. 
Auszug aus der Adels-Matrikel des 
Königreichs. 
Der Adelsmatrikel wurden einverleibt: 
unter dem 12. Februar ds. Is. der Erz- 
bischof von München-Freising, Antonius 
Nitter von Thoma in München, für seine 
Person als Nitter des k. Verdienstordens der 
Bayerischen Krone bei der Ritter-Klasse Lit. T, 
Fol. 12, Act.-NJum. 20051; 
unter dem 27. Februar ds. Is. der Mi- 
nisterialrath im k. Staatsministerium der 
Finanzen, Adolf Nitter von Sieben in 
München, für seine Person als Nitter des 
k. Verdienstordens der Bayerischen Krone bei 
der Nitterklasse Lit. S, Fol. 97, Act.Num. 
26701; 
unter dem 27. Februar ds. Is. der 
des k. Oberlandesgerichtes 
Augsburg, Wilhelm Nitter von Herold, 
für seine Person ald Nitter des k. Ver- 
dienstordens der Bayerischen Krone bei der 
Nitterklasse Lit. LH. Fol. 58, Act-Num. 
2669. 
Senatspräsident 
Vice- und Deputy · Consulat der 
Vereinigten Staaten von Amerika in 
München. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Der an Stelle des Georg Prentiß Naylor 
zum Vice= und Deputy-Consul der Vereinigten 
Staaten von Amerika in München ernannte 
Edward P. Evans ist von der k. Regierung 
in dieser Eigenschaft anerkannt worden. 
Consular-Agentur der Vereinigten 
Staaten von Amerika in Bamberg. 
Im Uamen Seiner Majestät des Königs. 
Der zum Consular-Agenten der Vereinigten 
Staaten von Amerika in Bamberg ernannte 
Kaufmann Marc Nosenwald ist von der 
k. Regierung in dieser Eigenschaft auerkannt 
worden.
	        
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