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tz- und Verordnungs-Blatt
für das
Kö #uigreich Vayern.
" 12.
Inhalt:
Königlich Allerhöchste Eultschließung vom 27. April 1890, die Verlängerung des Landtages betreffend. —
Gesetz vom 25. April 1890, die Aufnahme eines Anlehens für die Kreisgemeinde von Niederbayern zur lheilweisen
Deckung des außerordentlichen Aufwandes jür Ziarlorrektionebangen betressend. — Geseu vom 25. April 1890,
die Ausführung des Feichscesehs vom 22. Juni 1889 über die Juvaliditäts- und Allersversicherung betreffend. —
Gesetz vom 27. April 1890, die Aufnahme eines Kreisaulehens für die Kreisgemeinde von Oberbayern hur Deckung
der Kosten der Errichtung einer #eiten Kreisrealschule in München betressend. — Königlich Allerhöchste
Verordnung vom 25. April 1890, die Geschäftsverhältnisse des Messungsbezirkes NMinnhd e betreffend. —
Kebnüche Allerhöchste Genehmigung, die Wahl einer Oberhofmeisterin für Ihre Königliche Hoheit die Herzogin
Maria Josepha Beatrix in Bayern betreffend. — Hofdienst- Nachrichten. — Ordens= Verleihungen. — Königlich
Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Auszug aus der Adelsmatrikel des König-
reichs. — Consulat der Nepublit Chile in n Nüruberg.
Königlich Allerhöchste Eutschließung, die Verlängerung des Landtages betreffend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Zritpoly,
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Zayern,
Regent.
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getreue!
Wir finden Uns bewogen, die Dauer des gegemwärtigen Landtages gemäß Tit. VII
§ 23 der Verfassungs-Urkunde bis zum 3. Mai des laufsenden Jahres einschließlich
zu verlängern.
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