Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

169 
tz- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Kö #uigreich Vayern. 
" 12. 
Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Eultschließung vom 27. April 1890, die Verlängerung des Landtages betreffend. — 
Gesetz vom 25. April 1890, die Aufnahme eines Anlehens für die Kreisgemeinde von Niederbayern zur lheilweisen 
Deckung des außerordentlichen Aufwandes jür Ziarlorrektionebangen betressend. — Geseu vom 25. April 1890, 
die Ausführung des Feichscesehs vom 22. Juni 1889 über die Juvaliditäts- und Allersversicherung betreffend. — 
Gesetz vom 27. April 1890, die Aufnahme eines Kreisaulehens für die Kreisgemeinde von Oberbayern hur Deckung 
der Kosten der Errichtung einer #eiten Kreisrealschule in München betressend. — Königlich Allerhöchste 
Verordnung vom 25. April 1890, die Geschäftsverhältnisse des Messungsbezirkes NMinnhd e betreffend. — 
Kebnüche Allerhöchste Genehmigung, die Wahl einer Oberhofmeisterin für Ihre Königliche Hoheit die Herzogin 
Maria Josepha Beatrix in Bayern betreffend. — Hofdienst- Nachrichten. — Ordens= Verleihungen. — Königlich 
Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Auszug aus der Adelsmatrikel des König- 
reichs. — Consulat der Nepublit Chile in n Nüruberg. 
Königlich Allerhöchste Eutschließung, die Verlängerung des Landtages betreffend. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Zritpoly, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Zayern, 
Regent. 
Unseren Gruß zuvor, Liebe und Getreue! 
Wir finden Uns bewogen, die Dauer des gegemwärtigen Landtages gemäß Tit. VII 
§ 23 der Verfassungs-Urkunde bis zum 3. Mai des laufsenden Jahres einschließlich 
zu verlängern. 
28
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.