AM 21. 307
Festgesetzter
Cap. 8 Vortrag Betrag
« »-,-J
« Uebertrag 274 239 |46
III. P) zur Gewährung einer Zulage von je 90 J an alle Ver-
weser, weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen
40770 A—
zur weiteren Aufbesserung des Lehrereinkommens in den
in Art. 3 Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten
Gemeinden und zwar der wirklichen Schullehrer auf 850 M,
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen auf 680 -X aus
Kreisfonds . . . . . . .
egzurweiterenAufbesserungdesMinimalcinkonnnensder
Lehrer in den in Art. 3 Ziff. 2 des Schuldotationsgesetzes
bezeichneten Gemeinden auf 1000 X aus Kreisfonds
dem unter d und e nicht berücksichtigten Lehrer-Personal
eine Gehaltserhöhung von 100 M den wirklichen Lehrern,
80 A. den Verwesern, 50 M den weltlichen und klöster-
lichen Lehrerinnen aus Kreisfonds
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen:
a) nach den Bestimmungen des Budgets der XIX. Finanz-
periode à 90 -¾ für die wirklichen Schullehrer und à 45 M.
für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen
. 30931.8·-XL75J
b) für die ältesten Lehrer im Kreise aus Kreisfonds
) Zulagen für die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen
und Gehilfen, welche die Anstellungsprüfung mit Erfolg
bestanden haben, bis zum Eintritt in die staatlichen Dienst-
alterszulagen
d
66 462 15
6 185 51
21 370 —
2 500 —.
7 800 —
Latus
378 557 12