Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

666. 
dazu vom 11. Dezember 1883, 2. Dezember 1885 und 20. Dezember 1887 einer 
Revision unterziehen lassen. 
Indem Wir im nachstehenden Abdrucke die von Uns genehmigten neuen Taxbestim- 
mungen zur Darnachtung veröffentlichen lassen, verordnen Wir, daß dieselben mit dem 
1. Januar 1891 in Wirksamkeit zu treten haben. 
Zugleich beauftragen Wir das k. Staatsministerium des Innern, die Arzneitaxe all- 
jährlich mit Rücksicht auf die jeweilig eingetretenen Veränderungen der Materialpreise, sowie 
auf die erzielten Bereicherungen des Arzneischatzes einer Revision zu unterstellen und deren 
Ergebniß zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
München, den 16. Dezember 1890. 
Luitpol!d 
Prinz von Bayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Frhr. v. Feilihsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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