Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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gleichen Zwecke können anziehende Stellen aus mustergültigen Geschichtsschreibern mitgetheilt 
werden. Für passende historische Lektüre der Schüler ist in den Schülerbibliotheken Sorge 
zu tragen. Früher behandelte Geschichtsstoffe wichtigerer Art sind durch ein bei geeigneter 
Gelegenheit erfolgendes Zurückgreisfen im Gedächtnisse der Schüler stets gegenwärtig zu erhalten. 
6. Eine Scheidung des Unterrichtes nach der Konfession der Schüler findet nicht statt. 
7. In der dritten Klasse wird der Geschichtsunterricht mit der Erzählung der an- 
ziehendsten Sagen des klassischen Alterthums eingeleitet. An diese reiht sich ein elementarer 
Kursus der alten Geschichte bis auf Augustus, wobei der Lehrstoff hauptsächlich an das 
Leben und die Thaten hervorragender Männer sich anzuschließen hat. 
8. In der vierten Klasse wird in der nämlichen Weise die römische Kaisergeschichte 
und die deutsche Geschichte bis zum Ende des Mittelalters mit besonderer Berücksichtigung 
der bayerischen Geschichte behandelt. 
9. In der fünften Klasse ist die deutsche Geschichte bis auf die neuere Zeit fortzuführen 
und hiebei gleichfalls der bayerischen Geschichte eine besondere Berücksichtigung zuzuwenden. 
10. In der sechsten Klasse umfaßt der Unterricht die allgemeine Geschichte von dem 
Anfange der historischen Zeit bis auf Augustus, wobei in eingehender Weise die Geschichte 
der Griechen und Römer behandelt wird; in der siebenten Klasse von da bis zum Erlöschen 
des Hohenstaufen'schen Hauses; in der achten Klasse von da bis zum Abschlusse des west- 
fälischen Friedens; in der neunten Klasse von da bis auf die neueste Zeit einschließlich. 
15. 
Geographie. 
1. Geographieunterricht wird in den Klassen 1—5 ertheilt. Er bezweckt eine an- 
schauliche Kenntniß von der natürlichen Beschaffenheit der Erdoberfläche, von den physikalischen 
und den politischen Verhältnissen der Erdtheile und ihrer Länder. Die Wandkarte ist in 
allen fünf Klassen der Ausgangs= und der Mittelpunkt des geographischen Unterrichtes. 
Globus und geographische Anschauungsbilder sind zu benützen. Es ist stets darauf zu sehen, 
daß den Schülern durch Wiederholung und Vergleichung das bereits Erlernte gegenwärtig 
erhalten und das neu zu Erlernende durch immer wiederkehrenden Hinweis auf schon Be- 
kanntes anschaulich gemacht werde. In den Klassen 3—5 empfehlen sich Versuche der 
Schüler im Kartenzeichnen. Durch Schilderungen aus Natur= und Menschenleben hat der 
Lehrer den Unterricht zu beleben. Für geeignete Lektüre ist in den Schülerbibliotheken Vor- 
sorge zu treffen. 
2. Auch in den Klassen 6—9 ist namentlich beim Geschichtsunterrichte und durch 
den Hinweis auf zweckmäßige Lektüre die Befestigung und Erweiterung der geograyhischen 
Kenntnisse der Schüler sorgfältig zu berücksichtigen.
	        
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