Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

6. 331 
lektüre der Schüler. Zu diesem Zwecke sollen die Schülerbibliotheken eine entsprechende Aus- 
wahl darbieten. 
11. Die Klassenlektüre hat sich in der 6. und 7. Klasse mit den epischen und lyrischen 
Dichtungsarten (besonders Klopstock, Herder, Voß, Goethe, Schiller, Bürger, 
Körner, Uhland) und mit ausgewählten Erzeugnissen der historischen Prosa zu befassen. 
Auch die wichtigsten ausländischen Reimstrophen der Lyrik (Sonett, Ottave, Terzine, Canzone, 
Ritornell, Ghasel, Madrigal) werden an passenden Mustern (Goethe, Platen, Rückert, 
Chamisso, Zedlitz, Geibel) erläutert. In der 7. Klasse kann auch schon zur Lektüre 
leicht verständlicher Dramen übergegangen werden. In der 8. und 9. Klasse werden neben 
schwierigeren lyrischen Gedichten hauptsächlich Dramen der deutschen Literatur, auch Shake- 
speares, außerdem prosaische Abhandlungen (besonders von Herder, Lessing, Schiller) 
und hervorragende Erzeugnisse der Redekunst behandelt. Auch wird in den beiden oberen 
Klassen die Lektüre den Unterricht in der Literaturgeschichte begleiten. 
12. Ein historischer Ueberblick der deutschen Literatur wird in den beiden oberen 
Klassen gegeben und zwar in der 8. Klasse von der ältesten Zeit bis zum Schlusse des 
16. Jahrhunderts, in der 9. Klasse von Opitz bis in das 19. Jahrhundert. Es soll dabei 
der literarische Entwicklungsgang in kurzen, aber scharfen Umrissen und mit charakteristischen 
Belegen aus den beiden klassischen Epochen zur lebendigen Auschauung gebracht und eine 
eingehendere Behandlung nur den bedeutendsten und einflußreichsten Schriftstellern der neueren 
klassischen Epoche gewidmet werden. 
13. In der 8. Klasse werden außerdem ausgewählte Stücke des Nibelungen- 
und Gudrun-Liedes sowie einige Lieder Walthers von der Vogelweide gelesen 
und erklärt. Vor Beginn der Lektüre und in Verbindung mit dieser ist die mittelhochdeutsche 
Laut= und Formenlehre zu behandeln. Es soll damit nicht nur ein Verständniß unserer 
alten Sprache und Literatur, sondern auch eine historische Sprachbetrachtung angebahnt werden. 
14. In der vierten, fünften und sechsten Klasse wird außer den Hauptregeln der Statistik 
(schlichte und pathetische, einfache und geschmückte, gedrängte und breite Darstellung) die 
Technik des Aufsatzes in ihrer einfachsten Form, später eingehender mit den Regeln der 
Gliederung (partitio und divisio) an Musterbeispielen den Schülern zum Verständniß 
gebracht. In der sechsten Klasse sind dieselben auch mit den hauptsächlichsten Tropen und 
Figuren bekannt zu machen. Zur schriftlichen Ausarbeitung sind zu wählen: Beschreibungen 
von Gegenständen der Natur sowie von Plätzen und Gebäuden des Schulorts und seiner 
Umgebung, Schilderungen von Naturvorgängen und wirklichen oder erdichteten Erlebnissen 
(theilweise in Briefform), Erzählungen und erweiterte Darstellungen nach dem in Cornelius 
Nepos, Caesar, Ovid u. s. w. Gelesenen, Inhaltsangaben größerer Lesestoffe (wie von 
Goethes Hermann und Dorothea oder von Gesängen Homers), Erläuterung von Sprich-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.