Object: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1822. (17)

Verweser, letzterer als Siclhlvertreter 6. Bel denjenigen Fällen, welche ein nicht 
der Dekane zu Blaufelden und Creg- im Oberamtesitze wohnender Dekan mit 
lingen, deren Dihesen sich in den Ober- dem weltlechen Vorsteher seines Deka- 
amts= Bezirk Mergentheim erstrecken, natsslzes, als gemeinschaf Liches Unter- 
die Ehesachen zu behandeln. amt, behandelt hat, ist derselbe jedes- 
5. Den Pattleen steht das Recht zu, die mal auch zu den gemelnschaftlichen 
Oberamts-Verhandlunge!, mit Aus- 
Anwesenhelt ihres ordentlichen Ober- 
schluß seines Stellvertreters beizuziehen. 
amtmanns oder Dekans, statt deren 
Stellvertreter, zu verlangen, und es muß 7. Den Oberamtmännern wird zur Pflicht 
diesem Begehren stets entsprochen wer- gemacht, sich den ehegerschilichen Ver- 
den, in sefern die Partle die Bezah- handlungen in der Regel immer selbst- 
lung der dadurch verur sachten Kofslen zu urterzlehen, und solche nur in Roibh- 
übernimmt und dazu die erforderlichen fällen den Aktuaren zu überlassen. 
Mitrel besitzt. Sturtgart den Jy. Januar 182. 
Maueler. Schmidlin. 
B) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Da den Erben des Buchdruckers Christoth cember 1829, überlassen worden ist, so wird 
Friedrich Cotta zu Stuttgart die denselben solches den sämtlichen Königl. Stellen an- 
nach Aufhebung des mit dem Staats= und durch erbffnet. 
Regierungs = Blatt verbunden gewesenen Hinsichtlich der näheren Bestimmungen 
Intelligenz-WBlatts vorläufig auf das Johr der gedachten Uebereinkunft wird sich auf die 
182 zugestandene Berechtigung zu Bekannt= Bekanntmachung der NRedaktion der Stute= 
machung aller von Königl. Beberden zu ver-= ganrter allsemelnen Ar-#eigen in der Nro. 2o9 
kändigenden Intelligenz-Nachrichten durch des letztgedachten Blattes vom 31. December 
ein Ugemeines, unter dem Titel: 13:, S. z129 bezogen. 
„Stuttgarter allgemelne Anzelgen“ Stuttgart den z. Jannar 1822. 
berauszugebendes Intelligenz-Blatt, vermbge Auf Selner Könlglichen Majestät 
einer neuen Uebereinkunft auf weltere acht besondern Befehl. 
Jahre, vom 1. Januar 183; blie 31. De- Maucler.