Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

Grsetzund Verohmags-güat 
für das 
Königreich Bayern. 
12. 
München, den 21. März 1894. 
  
Inhalt: 
Gesetz vom 16. März 1894, die provisorische Steuererhebung für das Jahr 1891 betressend. — Bekannt, 
machung vom 18. März 1894, die Beförderung seuergefährlicher, nicht zu den Spreugstoffen gehörender 
Gegenstände auf dem Nheine betreffend. — Ordensverleihungen. 
Gesetz, die provisorische Steuererhebung für das Jahr 189. betreffend. 
Im Uamen Feiner Majestät des Rönigé. 
Cuithpold, 
Vvon Gottes Gnaden Königlicher Drinz von Gayern, 
Negent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
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