Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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Beilagen  A,  B  und  C  zum  Finanzgesetze.

Haupt-Ueber  sicht

der  voranschlägigen  Staats-Einnahmen  und  Ausgaben  für  ein  Jahr  der  XXlIl.  Finanzperiode,

1894  und  1895.

 

 

 

 

Der  Elats
—  Voranschlag  für  ein  Jahr
.  *  z3—  Vortrag  der  XXII.  Finanzperiode
ES  Dartial  ltotal
Beilage  A.  Al  M
A.  Staatseinnabmen.  -
1  Uebertragungen  aus  der  XXI.  Finanzperiode  und  zurück  —  2352162
II  Direkte  Steuern.
1  Grundsteuer  11  500  000
2  Haussteuer:
1  Arealhaussteuer  741  000
2  Miethhaussteuer  5  025  000
3  Gewerbsteuer  und  zwar:
1  Gewerbsteuer  nach  dem  Gesetze  vom  19.  Mai  1881  6580  000
2  Steuer  vom  Gewerbebetrieb  im  Umherziehen  nach
dem  Gesetze  vom  10.  März  1879  210  000
4  Kapitalrentensteuer  ........  4  300  000
5  Einkommensteuer  2  300  000,
30  656  000
III  Erbschaftsstenern,  Gebühren  und  Stempelabgaben,
dann  Strafen.
1  Erbschaftsstenen  2200  000
2  Gebühren  und  Stempelabgaben  21  899  100
3  Strafen  623  100
«  24  722  200
IV  Zölle  und  indirekte  Steuern.
1  Malzaufschlaggefälle  incl.  der  Einnahmen  aus  den  Vorjahren  s  37  761  700
2  Antheil  Bayerns  am  Ertrage  der  Branntweinverbrauchsabgabe
  gemäß  §  39  des  Reichsgesetzes  vom  2..  Juni  18871330  000
3  Antheil  am  Ertrage  der  Zölle  und  der  Tabaksteuer  gemäß
§  38  des  Reichsgesetzes  vom  15.  Juli  1879.25  100  000
4  Vergütungen  aus  der  Reichskassa  für  die  Erhebung  und
Verwaltung  der  Zoll=  und  Steuergefälle  .2
5  Eigene  Einnahmen  der  Zollverwaltung  und  zwar  Hafengefälle
  und  Zoll-Nebeneinnahmen  ....  99  650
6  Abgabe  für  das  Halten  von  Hunden  1  350  000
7  Gemischte  Ginnahhzen  96  450
79223  .550