Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

14.27. 315 
Munfter. 
Ausweis 
für 
geprüfte Nahrungsmittel-Chemiker. 
Dem Herrn #s,aus ,.................................. 
wird hierdurch bescheinigt, daß er seine Befähigung zur chemisch-technischen Untersuchung und 
Beurtheilung von Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen durch die vor 
der Prüfungskommission zu 
mit dem Prädikate abgelegte Prüfung nachgewiesen hat. 
den. len. 18 
Siegel und Unterschrift der bescheinigenden Behörde.) 
61
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.