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) Kenntniß der einschlägigen Bestimmungen der Magazinsinstruktion;
d) Kenntniß der Dienstanweisung über die Benützung der Bodenwaagen,
sowie der Anweisung über die Behandlung und den Gebrauch der Hebe-
krahnen;
Je#) Kenntniß der Reservestücke für Lokomotiven und Wagen, dann der Ober-
und Unterbaumaterialien einschließlich der Bestandtheile der Weichen und
Krenzungen mit Signalen, sowie der sonstigen Bahnunterhaltungs-
materialien und Geräthe“;
hinter Ziffer 5a als Ziffer 5b:
„Heizer für elektrische Beleuchtung:
a) Elementare Schulbildung;
b) Rechnen mit den 4 Spezies, sowie Fähigkeit, eine Meldung schriftlich
und mündlich in angemessener Form zu erstatten;
) Kenntniß des Dampfkessels und aller seiner Theile, allgemeine Kenntniß
einfacher Dampfmaschinen und Pumpen, sowie der einfachen physikalischen
Gesetze über Wasserdampf und dessen Wirkungen;
)) Keunntniß der Vorschriften für die Kesselheizer und Dampfmaschinenwärter;
Oe) Nachweis der praktischen Befähigung durch Bedienung einer Kesselanlage
mit Zubehör (Wasserreinigung) unter Aufsicht eines maschinentechnischen
Beamten“;
dann als Ziffer be:
„Heizer für Gasbeleuchtung:
a) Elementare Schulbildung;
b) Rechnen mit den 4 Spezies, sowie Fähigkeit, eine Meldung schriftlich
und mündlich in angemessener Form zu erstatten;
c) Kenntniß des Dampfkessels und aller seiner Theile, allgemeine Kenntniß
einfacher Dampfmaschinen und Pumpen, sowie der einfachen physikalischen
Gesetze über Wasserdampf und dessen Wirkungen;
ch) Kenntniß der Vorschriften für die Kesselheizer und Dampfmaschinenwärter;
ae) Kenntniß der verschiedenen Leuchtgasarten, der Rohmaterialien zu deren
Bereitung, der Hauptapparate zur Gasfabrikation, des Gasbereitungs-
und Reinigungsprozesses, der Gefährlichkeit des Gases und der hiegegen
zu beobachtenden Vorsichtsmaßregeln, der Herstellung und Unterhaltung
der Gasleitungen sammt Zubehör, sowie der Aufstellung und Instand-
haltung der Gasmeß= und Gasbeleuchtungsapparate;