Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

M 37. 537 
) Kenntniß der einschlägigen Bestimmungen der Magazinsinstruktion; 
d) Kenntniß der Dienstanweisung über die Benützung der Bodenwaagen, 
sowie der Anweisung über die Behandlung und den Gebrauch der Hebe- 
krahnen; 
Je#) Kenntniß der Reservestücke für Lokomotiven und Wagen, dann der Ober- 
und Unterbaumaterialien einschließlich der Bestandtheile der Weichen und 
Krenzungen mit Signalen, sowie der sonstigen Bahnunterhaltungs- 
materialien und Geräthe“; 
hinter Ziffer 5a als Ziffer 5b: 
„Heizer für elektrische Beleuchtung: 
a) Elementare Schulbildung; 
b) Rechnen mit den 4 Spezies, sowie Fähigkeit, eine Meldung schriftlich 
und mündlich in angemessener Form zu erstatten; 
) Kenntniß des Dampfkessels und aller seiner Theile, allgemeine Kenntniß 
einfacher Dampfmaschinen und Pumpen, sowie der einfachen physikalischen 
Gesetze über Wasserdampf und dessen Wirkungen; 
)) Keunntniß der Vorschriften für die Kesselheizer und Dampfmaschinenwärter; 
Oe) Nachweis der praktischen Befähigung durch Bedienung einer Kesselanlage 
mit Zubehör (Wasserreinigung) unter Aufsicht eines maschinentechnischen 
Beamten“; 
dann als Ziffer be: 
„Heizer für Gasbeleuchtung: 
a) Elementare Schulbildung; 
b) Rechnen mit den 4 Spezies, sowie Fähigkeit, eine Meldung schriftlich 
und mündlich in angemessener Form zu erstatten; 
c) Kenntniß des Dampfkessels und aller seiner Theile, allgemeine Kenntniß 
einfacher Dampfmaschinen und Pumpen, sowie der einfachen physikalischen 
Gesetze über Wasserdampf und dessen Wirkungen; 
ch) Kenntniß der Vorschriften für die Kesselheizer und Dampfmaschinenwärter; 
ae) Kenntniß der verschiedenen Leuchtgasarten, der Rohmaterialien zu deren 
Bereitung, der Hauptapparate zur Gasfabrikation, des Gasbereitungs- 
und Reinigungsprozesses, der Gefährlichkeit des Gases und der hiegegen 
zu beobachtenden Vorsichtsmaßregeln, der Herstellung und Unterhaltung 
der Gasleitungen sammt Zubehör, sowie der Aufstellung und Instand- 
haltung der Gasmeß= und Gasbeleuchtungsapparate;
	        
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