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(Formalar.)
VBerze
über die Besoldungs= und Pensions-Ab
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ich niß
züge des Forstpersonals für den Wittwenund
Watsen= Fend.
Name. Betrag lasse, Betrag
Dienstgrad und Wohnortdessen jährlichen firen nach welcher deen des
des Geldgehaltes Besoldungs oder Pensions= Abzuges
Forsibediensteten oder Abzug zu entrichten ist. auf ein Quartal.
und Peusionen.
Penssenssten. 4 5
An sämtliche Unterbehörden der Provinz Bekanntmachungen.
Baiern.
(Die Berichts-Erstartungen betreffend.!)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Es geschiehr sehr oft, daß die beauftragte
Scellen nicht Rückstche nehmen, von welcher
Seelle selbe den Auftrag erhalten habrn, und
bald auf Befehle des General-Kandes:Kommissariares
die Berichte zur königlichen Landesdirekrion,
bald auf Befehle dieser Stelle die
Berichte an jene erstatten. — Da dadurch
nothwendig Unordnung in den Registraturs-Geschäften
enrstchen muß, so erwartet man
niche nur allein von den königlichen Beamten,
sondern von jedem Individuum, welches
dergleichen Auftradge erhälr, die Berichte oder
Vorstellungen um fo sicherer an die austragende
Stelle zu erstatten, als man widrigenfalls
wiederholte Unachtsamkeit mic einem
Reichsthaler zum Armenfonde bestrafen würde.
München den 26. Februae 1808.
Königliches General, Landes-Kommissarlat
von Baiern.
Freiherr von Weichs.
von Schwoiger.
(Die Ausdehnung einiger alteren Verordnungen
auf die neuerworbenen Landestheile von Schwaben
bektreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine königliche Majestäc von Baiern haben
allergnädigst zu verordnen geruhr, daß folgende
a#ltere Verordnungen, nämlich:
1. Verordnung die Hazardspiele betreffend,
vom 4. Februar 1804 (im Schwäbischen Regierungeblatte
dieses Jahres St. VII. S. 114.)
2. General-Verordnung die geheimen Verbindungen
betressend, vom 20. Februar 1804.
(im gedachten Regierungsblatte Stück IX.
Seite 145 — 148.) Emlich
3. Auftrag an sämtliche Rentämter, die
Azung der Delinquenten betreffend, vom 3. Jänner
1805 (im Schwäbischen Regierungsblatte
dieses Jahres Stück II. Seite 50 und 51.)
auf die neuerworbenen Bestandtheile der Pro-“
vinz Schwaben ausgedehne, und sich folglich
von Jedermann, den es betrift, auf das genaueste
darnach geachtet werden solle. Diese
allerhöchste Entschließung wird daher auf er-