48 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Februar 28.)
verführt würden, einen nicht mehr recht tauglichen Mann aus gewissen menschlichen
Gefühlen länger zu behalten, damit ihm die Prämie nicht entgehe.
Der Antrag führe also eine weit längere Dienstzeit herbei, als beabsichtigt
sei. Die Vorlage und noch mehr der Antrag Windthorst werde eine ganz
außerordentliche Verlangsamung des Avancements innerhalb des Unteroffizierkorps
zur Folge haben. Je länger die Leute im Dienst blieben, desto später
werde der Einzelne Sergeant, Vize-Feldwebel und Feldwebel werden. Führe
man ein fremdländisches Muster in die Armee ein, so könne man es nicht
einseitig thun. Die Franzosen hüteten sich, am Ende der Dienstzeit eine
Prämie zu geben, da gebe es periodische Prämien und fortlaufende Zuschläge
zum Gehalt während der Dienstzeit. Dann sei der Antrag Windthorst von
besonders zweifelhaftem Erfolg deshalb, weil der Unteroffizier vollständig
unsicher darüber bleibe, ob man ihn wirklich so lange im Dienst lasse, bis
er die Berechtigung auf die Prämie erlange. Nach der Regierungsvorlage
erwachse eine Berechtigung auf eine Prämie, wenn auch eine geringere, schon
in früheren Jahren. Es hänge ja nicht von den Unteroffizieren ab, ob sie
zwölf Jahre dienten. In der Kommission habe man erklärt, man wolle die
Leute nur immer auf ein Jahr kapitulieren lassen, um sie in der Hand zu
haben. Die Aussicht auf die Prämie sei durchaus unsicher, wie sie unsicherer
nicht gedacht werden könne. In Frankreich habe der Unteroffizier eine gesicherte
rechtliche Stellung. Man gehe mit ihm auf zwei und fünf Jahre
ein Engagement ein, und dann könne er nach Ablauf der fünf Jahre wieder
auf zwei oder fünf Jahre kapitulieren. Er könne dieser Stellung nur verlustig
gehen, wenn ein aus Offizieren und Unteroffizieren gebildetes Gericht
unter Bestätigung des kommandierenden Generals ihm dieselbe abspreche.
Der Abg. Dr. Windthorst wolle eine große Mehrheit auf seinen Antrag
vereinigen. Es sei ja sehr schön, wenn eine große Mehrheit für den Regierungsvorschlag
herauskomme; aber dann sollte die Regierung umsomehr ihre
Vorlage so gestalten, daß sie eine Mehrheit finde. Der Abg. Dr. Windthorst
habe sehr stolz seine Rede damit geschlossen, das Volk erliege unter
der Last. Diese feierliche Verwahrung mache einen eigentümlichen Eindruck,
wenn er selbst dazu beitrage, auf den Wagen weiteres Gepäck hinaufzuwerfen.
Der Abg. Dr. Windthorst habe gemeint, man müsse wieder einmal beweisen,
daß man im Reichstage fest zur Monarchie stehe, um alle Zweifel daran
jetzt zu beseitigen. Ja, wer das noch nicht im Auslande begriffen habe,
dem sei auch mit den Unteroffizierprämien nicht zu helfen. Wenn man die
Sache so hochpolitisch auffasse, warum bewillige der Abg. Dr. Windthorst
nur drei Viertel: Diese Frage sei viel weniger eine militärische, als eine
bürgerliche. Es handele sich um die einfache thatsächliche Frage: Was mache
die Auszahlung einer Summe von 1000 M beim Eintritt in das bürgerliche
Leben aus, und was mache sie für einen Eindruck auf den, der in das
militärische Verhältnis eintrete, um später wieder in das bürgerliche überzugehen?
Deshalb sei man hier ebenso kompetent wie die Militärverwaltung.
Die Kapitalabfindung statt fortlaufender Besoldung sei ein ganz neues Prinzip
im deutschen Besoldungssystem. Warum habe man das nicht anderswo schon
eingeführt? Weil man sich sage, es sei zweifelhaft, ob der Mann sich damit
für den Rest seines Lebens eine passende Versorgung beschaffe. Man höre,
daß eine Novelle zum Pensionsgesetz auch noch beabsichtigt werde. Dann
sollte man diese Frage doch im Zusammenhang damit erörtern. Glaube
man wirklich, daß mit 1000 M den Unteroffizieren eine sichere Grundlage
für ihre Existenz gegeben sei! Was solle der Mann beim Eintritt in das
bürgerliche Leben damit anfangen? Einige sagten, er würde hier in Berlin
Budiker werden, andere, er würde sich ein kleines Grundstück kaufen. Wenn
solche Leute vom vierzehnten Lebensjahre an in der Unteroffiziervorschule