Metadata : Zentralblatt für das Deutsche Reich. Fünfundvierzigster Jahrgang. 1917. (45)

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3.  Maß=  und  Gewichtswesen.

Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  §  10  des  Gesetzes  vom  1.  Juni  1898,  betreffend  die  elektrischen  Maßeinheiten,
wird  das  solgende  System  von  Meßwandlern  zur  Beglaubigung  durch  die  Elektrischen  Prüfämter  im
Deutschen  Reiche  zugelassen  und  ihm  das  beigesetzte  Systemzeichen  zuerteilt:

System  2  „,  Form  NE  21

Spannungswandler  für  einphasigen  Wechselstrom,  hergestellt  von  den  Siemens-Schuckertwerken
  in  Berlin.

Eine  Beschreibung  wird  in  der  Elektrotechnischen  Zeitschrift  veröffentlicht,  von  deren  Verlag
(Jul.  Springer  in  Berlin  WxF,  Linkstraße  23/24)  Sonderabdrucke  bezogen  werden  können.
Charlottenburg,  den  26.  Januar  1917.

Der  Präsident  der  Physikalisch-Technischen  Reichsanstalt.
Warburg.

4.  Post=  und  Telegraphenwesen.

 

Bekanntmachung.

Auf  Grund  des  §  50  Ziff.  1  des  Postgesetzes  vom  28.  Oktober  1871  wird  vom  7.  Februar
ab  die  Einschreibung  (§  13  I  der  Postordnung  vom  20.  März  1900)  bei  Privatpaketen  bis  auf
weiteres  ausgeschlossen.

BVerlin,  den  5.  Februar  1917.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Kraetke.

Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag,  Berlin  W.  S8.  —  Gedruckt  bei  Julius  Sittenfeld,  Hofbruchdrucker,  in  Berlin.